Auszug aus den Mietbedingungen:  
     
  Mietpreis:  
    Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Mietpreis sind enthalten:
- Haftpflichtversicherung (max. 8 Mio.€uro Vers.-Summe je geschädigte Person und Schadenereignis)
- Kaskoversicherung (550 €uro Selbstbeteiligung je Schadenfall)
- Insassenunfallversicherung
- vorgeschriebene Mehrwertsteuer
- Verschleißreparaturen, Wartung
 
  Rücktritt vom Vertrag:  
   

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Anteile zur Zahlung fällig:
- bis 60 Tage vor Fahrtantritt = 60 %
- bis 20 Tage vor Fahrtantritt = 80 %
- bei weniger als 20 Tagen = 100% des Gesamtmietpreises 

Der Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Für den Fall, dass das Fahrzeug früher als im Mietvertrag zurückgegeben wird, ist eine anteilige Erstattung des Mietpreises nicht möglich.

 
  Kaution:  
    Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 550 Euro hinterlegt werden.  
  Fahrer:  
    Unter Voraussetzung eines gültigen Führerscheins sind der Mieter, sowie seine im Mietvertrag angegebenen Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der berechtigte Fahrer muss mindestens im Besitz des Führerscheines der Klasse 3 bzw. B sein.  
  Zahlungsbedingungen:  
    Bei Vertragsabschluß werden ca. 1/3 des vereinbarten Mietpreises, bei Übergabe werden die restlichen 2/3 zur Zahlung fällig. Wird innerhalb von 7 Tagen nach Reservierungsbestätigung keine Anzahlung geleistet, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden.  
  Übergabe, Rückgabe, Reinigung  
    Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und eventuelle Ausfallkosten für das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist in technisch einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Andernfalls entstehen folgende Kosten:
- Innenreinigung: 39 €uro / Aussenreinigung: 29 €uro DM / Toilettenreinigung: 50 €uro
 
  Auslandsfahrten  
    Auslandsfahrten in die westeuropäischen Staaten (Anrainerstaaten des Mittelmeerraumes) sind möglich. Auslandsfahrten in das Gebiet der ehemaligen CSFR und das Gebiet der ehemaligen S.U. (alle Länder) sind verboten. Außereuropäische Auslandsfahrten sind nur in Abstimmung mit dem Vermieter / Fahrzeugeigentümer möglich, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht.