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| Auszug aus den Mietbedingungen: | |||
| Mietpreis: | |||
| Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Mietpreis sind enthalten: - Haftpflichtversicherung (max. 8 Mio.€uro Vers.-Summe je geschädigte Person und Schadenereignis) - Kaskoversicherung (550 €uro Selbstbeteiligung je Schadenfall) - Insassenunfallversicherung - vorgeschriebene Mehrwertsteuer - Verschleißreparaturen, Wartung |
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| Rücktritt vom Vertrag: | |||
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Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Anteile zur Zahlung fällig: Der Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Für den Fall, dass das Fahrzeug früher als im Mietvertrag zurückgegeben wird, ist eine anteilige Erstattung des Mietpreises nicht möglich. |
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| Kaution: | |||
| Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 550 Euro hinterlegt werden. | |||
| Fahrer: | |||
| Unter Voraussetzung eines gültigen Führerscheins sind der Mieter, sowie seine im Mietvertrag angegebenen Fahrer berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der berechtigte Fahrer muss mindestens im Besitz des Führerscheines der Klasse 3 bzw. B sein. | |||
| Zahlungsbedingungen: | |||
| Bei Vertragsabschluß werden ca. 1/3 des vereinbarten Mietpreises, bei Übergabe werden die restlichen 2/3 zur Zahlung fällig. Wird innerhalb von 7 Tagen nach Reservierungsbestätigung keine Anzahlung geleistet, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. | |||
| Übergabe, Rückgabe, Reinigung | |||
| Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und
eventuelle Ausfallkosten für das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist in technisch einwandfreien und sauberen Zustand
zurückzugeben. Andernfalls entstehen folgende Kosten: - Innenreinigung: 39 €uro / Aussenreinigung: 29 €uro DM / Toilettenreinigung: 50 €uro |
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| Auslandsfahrten | |||
| Auslandsfahrten in die westeuropäischen Staaten (Anrainerstaaten des Mittelmeerraumes) sind möglich. Auslandsfahrten in das Gebiet der ehemaligen CSFR und das Gebiet der ehemaligen S.U. (alle Länder) sind verboten. Außereuropäische Auslandsfahrten sind nur in Abstimmung mit dem Vermieter / Fahrzeugeigentümer möglich, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht. | |||
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